Studie zur Strategie von Zen Investor: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Studienzeitraum auf 18 Jahre (bis 31.Dezember 2040) gekürzt.)
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== Regeln ==
== Regeln ==


# Es gelten grundsätzlich die [[Investment-Strategie nach Zen Investor|Regeln von Zen Investor]]. Es werden aufgrund der Übersichtlichkeit nur alle 2 Jahre die am 1.März gültigen Regeln übernommen. Beispielsweise vom 1.März 2025 bis zum 28.Februar 2027 gelten die Regeln in der Version 2.5.0, die für Zen Investor am 1.März 2025 gültig sind/waren.
# Es gelten grundsätzlich die [[Investment-Strategie nach Zen Investor|Regeln von Zen Investor]]. Es werden aufgrund der Übersichtlichkeit nur alle 2 Jahre die am 1.März gültigen Regeln übernommen. Beispielsweise vom 1.März 2025 bis zum 28.Februar 2027 gelten die Regeln in der Version 2.5.0, die für Zen Investor am 1.März 2025 gültig sind.
#Abweichungen von den Regeln gemäss Ziffer 1:
#Abweichungen von den Regeln gemäss Ziffer 1:
#*Die Kauf- und Nachkaufgrösse beträgt 25'000 CHF.
#*Die Kauf- und Nachkaufgrösse beträgt 25'000 CHF.
#Die Studie läuft vom 1.Januar 2023 bis 31.Dezember 2040.
#Die Studie läuft vom 1.Januar 2023 bis 31.Dezember 2040.
# Das Studiendepot startet mit einem virtuellen Vermögen von 100'000 CHF.
# Das Studiendepot startet mit einem virtuellen Vermögen von 100'000 CHF.
#Grundsätzlich wird jede Aktie gekauft, die gemäss Regeln gekauft werden kann. Es kann jedoch ein Limit-Auftrag aufgegeben werden, der bis zu 5% unter dem letzten Kurs liegt (zum Zeitpunkt des Kaufauftrages). Der Kauf bzw. der Limit-Auftrag müssen innert 7 Tagen nach der Feststellung, dass das Unternehmen ein Kaufkandidat ist, aufgegeben werden.
# Käufe und Verkäufe werden am selben Tag hier bekannt gegeben. Eine Ausnahme gilt, wenn im Voraus ein Limit-Auftrag angegeben wurde. Dessen Vollzug kann auch nachträglich gemeldet werden.
# Käufe und Verkäufe werden am selben Tag hier bekannt gegeben. Eine Ausnahme gilt, wenn im Voraus ein Limit-Auftrag angegeben wurde. Dessen Vollzug kann auch nachträglich gemeldet werden.
# Es wird grundsätzlich pro Kauf und Verkauf eine pauschale Gebühr (inkl. Steuern und Börsenkommission) von 100 CHF angenommen.
# Es wird grundsätzlich pro Kauf und Verkauf eine pauschale Gebühr (inkl. Steuern und Börsenkommission) von 100 CHF angenommen.
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