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Dies ist der aktuelle Entwurf für die Regeln, die im 1.Halbjahr 2023 gelten sollen. | Dies ist der aktuelle Entwurf für die Regeln, die im 1.Halbjahr 2023 gelten sollen. | ||
<pre>Aktien-Regeln 2.2.4 ENTWURF | <pre>Aktien-Regeln 2.2.4 ENTWURF 8 | ||
Gültig vom 1.Januar bis 30.Juni 2023 | Gültig vom 1.Januar bis 30.Juni 2023 | ||
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wenn die Fundamentaldaten immer noch für einen Kauf | wenn die Fundamentaldaten immer noch für einen Kauf | ||
sprechen, kein bekanntes Konkurs-Risiko vorhanden ist, | sprechen, kein bekanntes Konkurs-Risiko vorhanden ist, | ||
und erstmalig seit dem Erstkauf folgende | und erstmalig seit dem Erstkauf folgende Kursstände | ||
im Vergleich zum ersten Kaufpreis unterschritten werden: | im Vergleich zum ersten Kaufpreis unterschritten werden: | ||
80% 65% 50% 40% 30% 25% 20% | |||
Pro Nachkauf werden etwa 2'500 CHF eingesetzt. | Pro Nachkauf werden etwa 2'500 CHF eingesetzt. | ||
Zeile 122: | Zeile 122: | ||
prozentualen Gewinn erzielt hat, verkauft werden, | prozentualen Gewinn erzielt hat, verkauft werden, | ||
um alle Nachkäufe durchführen zu können; | um alle Nachkäufe durchführen zu können; | ||
d. der SPI steht über 20'000 Punkten. | d. der SPI steht über 20'000 Punkten.</pre> | ||
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